Schleching
Beitrags- und Gebührenordnung WBV Achberg
Aufgrund §§ 2 und 6 der Verbandssatzung erlässt der Wasserbeschaffungsverband Achberg (nachfolgend kurz WBV Achberg genannt) folgende Beitrags- und Gebührenordnung Diese Beitrags- und Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Verbandssatzung. Sie regelt die Beitrags- und Gebührenverpflichtung der Mitglieder sowie die Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des WBV Achbergs geändert werden. § 1 Beitragserhebung Der WBV Achberg erhebt bei Bedarf zur Deckung des Aufwandes …