Ohne besondere Platzierung
Immer wieder werden Beschwerden laut, dass überhängende Bäume, Sträucher und Hecken sowohl den Fahrzeug-, als auch den Fußgänger- und Radverkehr behindern. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dürfen durch Anpflanzungen aller Art die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Damit dies gegeben ist, muss das so genannte Lichtraumprofil im Straßenbereich mindestens 4,50 m und im Gehwegbereich mindestens 2,50 m senkrecht zur …