Kötz
Grundabgaben Fälligkeit 15.02.
Steuern und Abgaben Zum 15. Februar 2025 werden wieder folgende Abgaben und Steuern zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B 1. Quartal Gewerbesteuer 1. Quartal Kanal- und Wassergebühren Abrechnung 2025 Wir bitten die Bürger ohne Einzugsermächtigung um pünktliche Überweisung.