Kötz
Allgemeines
I. Aufgrund Art. 9 Abs. 1 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband am 13. Mai 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im …