Oberleichtersbach
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer im Kalenderjahr 2026 des Marktes Geroda, der Gemeinden Oberleichtersbach und Riedenberg und des Marktes Schondra Für den Markt Geroda, die Gemeinden Oberleichtersbach und Riedenberg und den Markt Schondra gilt die Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 und Art. 29 des Grundsteuergesetzes für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr weiter. Für den Steuerpflichtigen treten mit dem Tag dieser …