Die Gemeinde Bennewitz macht Folgendes ortsüblich bekannt
Bennewitz
Die Gemeinde Bennewitz macht Folgendes ortsüblich bekannt
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage am Planitzwald“ mit den Flurstücken 191/1, 191/2 der Gemarkung Schmölen mit einer Gesamtgröße von ca. 23.038 m². Für den …
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage am Planitzwald“ mit den Flurstücken 191/1, 191/2 der Gemarkung Schmölen mit einer Gesamtgröße von ca. 23.038 m². Für den …