Cavertitz
Öffentliche Bekanntmachung
1. Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 sind keine Änderungen bei den Hebesätzen eingetreten. Die Hebesätze betragen 313 v.H. für die Grundsteuer A und 365 v.H. für die Grundsteuer B. Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 des …