Dohna
Bekanntmachung der Stadt Dohna über die Ergänzungssatzung Flurstück 56/30 der Gemarkung Gorknitz
Der Stadtrat der Stadt Dohna hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Ergänzungssatzung Flurstück 56/30 der Gemarkung Gorknitz in der Fassung vom 17.02.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 22.07.2025 beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Ergänzungssatzung Flurstück 56/30 der Gemarkung Gorknitz mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und wird rechtsverbindlich. Die Ergänzungssatzung Flurstück 56/30 der Gemarkung Gorknitz bestehend aus der Planzeichnung, …