Dresden Gompitz
Anliegerpflicht zum Räumen und Streuen der öffentlichen Verkehrsflächen bei Schnee und Eis
Die Eigentümer und Besitzer (Anlieger) der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke sind bei Schnee und Eis für die Durchführung des Winterdienstes auf den angrenzenden öffentlichen Reinigungsflächen verpflichtet. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Hier einige grundsätzliche Festlegungen aus der Winterdienst-Anliegersatzung: Die Gehwege sind auf eine Breite von 1,50 m zu räumen/zu streuen; Gehwege mit einer …