Ordnung und Sauberkeit
Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Dresden regelt die Anliegerpflichten zur Reinigung öffentlicher Straßen. Anlieger haben die Pflicht, die Reinigungsflächen in einem sauberen Zustand zu halten, insbesondere a) regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Reinigungsflächen, vermieden oder beseitigt wird, b) …