Kottmar
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) § 76 Abs. 3 wird nachfolgend die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Kottmar öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Sie ist aufgrund der beabsichtigten Kreditaufnahme und der Verpflichtungsermächtigungen genehmigungspflichtig. Mit Schreiben vom 25.02.2025 erhielt die Gemeinde den Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde. Haushaltssatzung der Gemeinde Kottmar …