Leipzig
Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen im Landkreis Leipzig
Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die untere Wasserbehörde des Landkreises Leipzig folgende Allgemeinverfügung Im Landkreis Leipzig gelten folgende Verbote bzw. Beschränkungen von Wasserentnahmen: 1. Die erlaubnisfreien Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel, z.B. Pumpvorrichtungen, werden untersagt. 2. …