Leipzig
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässerschau am Triftgraben in Nerchau, Stadt Grimma, am 08.02.2024
Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sind oberirdische Gewässer regelmäßig durch die Wasserbehörden zu schauen. Beim Schauen wird der Gewässerrandstreifen mit einbezogen sowie der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerbenutzungsanlagen kontrolliert. An der Gewässerschau werden die untere Naturschutzbehörde, die obere Landwirtschaftsbehörde, die untere Forstbehörde, die Fischereibehörde und die Gewässerunterhaltungspflichtigen …