Leipzig
Mitteilung über die Änderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) aufgrund der Änderung des Mindestunterhaltsbetrages gemäß Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 treten für die laufenden Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse (Unterhaltsvorschussgesetz – UVG) Veränderungen in Kraft. Der für Ihr Kind geltende Unterhaltsbedarf richtet sich nach der Sechsten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 29.11.2023 (BGBl. Jahrgang 2023 Teil I Nr. 330). Damit ergibt sich folgende geänderte Leistungsvoraussetzung und …