Leipzig
Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern in der Sächsischen Sozialgerichtsbarkeit
Der Landkreis Leipzig hat für die Amtsperiode 2025 bis 2029 zwei Einwohner/innen des Landkreises Leipzig zur Wahl als ehrenamtliche Richter/innen in der Sächsischen Sozialgerichtsbarkeit vorzuschlagen. Ehrenamtliche/r Richter/in beim Sozialgericht kann werden, wer Deutsche/r ist, das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht aus bestimmten Gründen vom Amt ausgeschlossen ist. Weiterführende Informationen zum Inhalt der Tätigkeit und möglichen Ausschlussgründen finden Sie hier: …