Neuhausen
Neuwahl der Schiedspersonen
Das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) regelt die außergerichtliche Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsstellen und anerkannten Gütestellen und für Schlichtungsverfahren in Strafsachen vor Schiedsstellen. Die Berufung der Schiedspersonen erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Cottbus, dieser führt auch die Aufsicht über die Tätigkeit im Rechtspflegebereich. Die Gemeinde Neuhausen/Spree unterhält eine Schiedsstelle, d. …