Neuhausen
Nur noch digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Pass- und Personalausweisbehörden nur noch digital erstellte Passfotos für die Beantragung von Pass- und Personalausweisen annehmen. Diese müssen über einen zertifizierten Fotografen oder externen Dienstleister direkt digital erstellt und für die Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit, ausgedruckte biometrische Passfotos oder gescannte Bilder einzureichen, besteht nur noch bis zum 30. April 2025. Um eine schnelle und reibungslose …