Rodewisch
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Für das Kalenderjahr 2026 erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Rodewisch einschließlich der Ortsteile Röthenbach und Rützengrün durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt: RODEWISCHER BOTE (www.rodewisch.de) Nr. 1/2026 Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen: für die Grundsteuer A : 305 v.H., für die Grundsteuer B : 400 v.H. Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage …