Rodewisch
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl der Stadt Rodewisch am 1. Februar 2026 Gemäß § 7 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i.V.m. § 20 Abs. 1 Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) wird folgendes bekannt gemacht: Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2025 die eingereichten Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl der Stadt Rodewisch geprüft und über deren Zulassung und Zurückweisung entschieden. Dabei …