Rodewisch
Satzung zur Rechtsstellung und Unterstützung der Fraktionen im Stadtrat der Stadt Rodewisch
vom 23.05.2024 Aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 35a der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870), hat der Stadtrat der Stadt Rodewisch in seiner Sitzung am 23.05.2024 die folgende Satzung beschlossen: § 1 Fraktionen (1) Die Stadträte können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Diese sind Organteile des …