Sonnewalde
Öffentliche Bekanntmachung
Ablauf von Nutzungszeiten an Grabstätten Das Nutzungsrecht für die nachstehend aufgeführten Grabstellen ist abgelaufen. An die Angehörigen des/der Verstorbenen bzw. die Nutzer der Grabstelle ergeht auf diesem Wege die Aufforderung, sich innerhalb von drei Monaten, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, bei der Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde schriftlich, per E-Mail unter standesamt@stadt-sonnewalde.de oder telefonisch unter 035323 63123 zu melden. Nach Ablauf der Frist …