Sonnewalde
Richtlinie über die Verwendung der finanziellen Mittel für die Ortsteile der Stadt Sonnewalde – „Ortsteilbudget“ gem. § 46 Abs. 5 Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf)
Präambel Entsprechend des § 46 Abs. 5 BbgKVerf werden den Ortsbeiräten größere Eigenverantwortung sowie Entscheidungsbefugnisse zur Verwendung ortsteilbezogener Aufwendungen und Auszahlungen eingeräumt. Die Notwendigkeit fußt auf dem Willen, die Ortsteile durch mehr Eigenverantwortung zu stärken und damit die gesellschaftliche und politische Teilhabe auszubauen. Das Ortsteilbudget ist Bestandteil des kommunalen Haushaltes und ist von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der …