An alle Eigentümer von unten genannten Flurstücken in der Gemarkung Heeselicht
Sehr geehrte Damen und Herren Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, hat bei mir Vermessungsarbeiten im Bereich der S161 und S163 beantragt. Betroffen sind insbesondere die Flurstücke: 119, 120, 121/b, 121/4, 125, 126, 126/1, 126/a, 126/b, 126/c, 128, 154, 424/1, 456/1, 472 und 473 Entsprechend Sächsischem Vermessungs- und Katastergesetz (§ 5, Abs. 2 SächsVermKatG) ist dem Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigten die Absicht anzukündigen, …