Stolpen
Elternbeiträge ab dem 01. Januar 2026 in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Stolpen
Entsprechend der Festlegungen des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen und der Elternbeitragssatzung der Stadt Stolpen sowie auf Grundlage der Bekanntmachung der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten eines Platzes je Einrichtungsart für das Jahr 2024 ergibt sich die Höhe der Elternbeiträge für das Jahr 2026: Vollbetreuung Familien Alleinerziehend 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. …