Struppen
Information zur Gewässerunterhaltung
Im Zusammenhang mit der HW-Schadensbeseitigung erreichen uns immer wieder Anfragen zur Gewässerunterhaltung und -wiederherstellung, speziell von (privaten) Ufermauern. Hierzu gelten für alle das Sächsische Wassergesetz und das Wasserhaushaltsgesetz bis hin zum Naturschutz. Die vorhandenen Gewässer sollen naturnah erhalten bzw. zukünftig so gestaltet werden. Wo möglich, sind Uferbefestigungen zurückzubauen. Das beinhaltet auch, dass Ufermauern, welche der Sicherung privater Bebauung auf …