Struppen
Einhaltung Fahrbahnrand im Wohngebiet Struppen Siedlung
Bezug nehmend auf die Information des Bauamtes im Amtsblatt vom 25.08.2023 möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die nicht DIN-gerechten Verkehrsleiteinrichtungen (Pfähle u. ä.) zu entfernen sind. Ebenfalls sind nicht genehmigte Stellplätze, Reduzierung in den Entwässerungsgraben zurück zubauen. Dies hat innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen. Nach dieser Frist erfolgt der notwendige Rückbau durch die Gemeinde, welche die entstandenen Kosten den Verursachern in Rechnung …