Allgemeinverfügung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Treuen am 30.04. jeden Jahres
1. Brauchtumsfeuer sind alle am 30.04. jeden Jahres stattfindenden Feuer, unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege, welche für jedermann zugänglich sind und die durch eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, Einrichtung, einen Verein oder Ähnliches ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Offene Feuer sind Feuer auf …