Überörtlich
Bekanntmachung über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mölschow
Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002) sind gemäß§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BlmSchV Städte und Gemeinden in der Pflicht, einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und diesen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren …