Überörtlich
Amtliche Bekanntmachungen
Amt Usedom-Nord Der Amtsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen nach § 50 BMG Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Der Widerspruch bleibt bis auf Widerruf gültig. 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an …