Überörtlich
Haushaltssatzung des Amtes Landhagen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 05.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird 1. im Ergebnishaushalt auf einen Gesamtbetrag der Erträge von 4.468.200 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.968.800 EUR ein Jahresergebnis nach …