Betzdorf
Weitere Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.01.2023
Nach den letzten Änderungen im August dieses Jahres wurden nun weitere Änderungen beschlossen, die ab 01.01.2023 in Kraft treten sollen. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen. Die Änderungen im Einzelnen: Mit den Änderungen werden Boni gezielt neu eingeführt oder ausgeweitet, um die Sanierungsförderung weiter anzureizen. So wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 …