Satzung über die 2. Änderung der Friedhofssatzung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sohrschied hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird: Der §25, Entfernen von Grabstätten, wird in Nummer (2) und (3) wie folgt ersetzt: (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, Urnengrabstätten, Doppelgrabstätten und Wiesengrabstätten oder nach der …