Wittingen
Aus dem Rathaus wird berichtet
Auf den städtischen Friedhöfen in Boitzenhagen, Darrigsdorf, Erpensen, Glüsingen, Ohrdorf, Lüben, Rade, Schneflingen, Stöcken/Gannerwinkel, Teschendorf/Küstorf und Vorhop finden bis zum 30.07.2026 die Überprüfungen der Standsicherheit der Grabmale statt. Laut § 9 VSG 4.7 muss sichergestellt sein, dass Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden, Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit …