Bodenheim
Umstrukturierung von Rebflächen - Antragsverfahren Teil 1 2024
Vom 2. bis 31. Mai 2024 können Anträge ("Antrag Teil 1") für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 gestellt werden. In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn diese im Herbst dieses Jahres oder im Frühjahr 2025 gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen im Teil 1 …