Bodenheim
Öffentliche Mahnung
Die bis zum 15.05.2025 fällig gewordenen Steuern, Gebühren und Beiträge sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr bis spätestens 02.06.2025 an die Verbandsgemeinde Bodenheim zu entrichten. Vom folgenden Tag ab, werden die Rückstände zwangsweise eingezogen. Auch bei Zusendung auf bargeldlosem Weg oder durch die Post, muss der Betrag spätestens an dem obengenannten Termin bei der Verbandsgemeindekasse portofrei eingegangen sein. Die …