Verbandsgemeinde
IBAN-Namensabgleich (VOP – Verification of Payee)
Umsetzung der EU-Verordnung 2024/886 zum 05.10.2025 Beim IBAN-Namensabgleich handelt es sich um eine Überprüfung des Empfängernamens einer Überweisung. Hierbei überprüft die Empfängerbank der Zahlung, ob der namentlich genannte Zahlungsempfänger und die hierzu angegebene IBAN (des Kontoinhabers) übereinstimmen. Diese Prüfung dient dem Schutz des Zahlers. Es sollen damit fehlgeleitete Zahlungen vermieden werden. Alle Zahlungen die an die Verbandsgemeinde(werke) Winnweiler, …