Regelungen zu Grabschmuck auf städtischen Friedhöfen
Grabschmuck auf Urnenrasen, Weinbergs und Friedhaingräbern nicht erlaubt Bad Neuenahr-Ahrweiler . Der Betriebshof der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler weist darauf hin, dass es gemäß Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt (§ 28) nicht gestattet ist, Grabschmuck und Grablichter auf Urnenrasen,- Weinbergs- und Friedhaingrabstätten auf dem Friedhof abzulegen. Hintergrund ist insbesondere bei der jetzigen Witterung, die erhöhte Brandgefahr, die von diesen Gegenständen …