Buseck
Aufruf zur Abräumung von Grabstätten auf dem Friedhof Alten-Buseck
gemäß § 36 (2) i.V.m. § 15 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Buseck vom 01.10.2011 Das Nutzungsrecht an der Grabstätte UWGr D 3215 Lothar Hermann Seidenfaden + 28.01.1984 ist abgelaufen. Dieses Urnenreihengrab wird hiermit zum 01. Oktober 2024 zur Abräumung aufgerufen. Der Grabstein dieser Grabstätte wird durch einen Aufkleber gekennzeichnet. Die Abräumung der Urnengräber umfasst: Entfernen der Grabplatte einschließlich des …