Buseck
Amtliche Bekanntmachung - Ortsbeirat Beuern
Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Beuern Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest: An die Stelle des Mitglieds des am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirats des Ortsbezirks Beuern, Herr Erhard Goltze, der auf sein Mandat verzichtet hat, würde als nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Tabea Henkel nachrücken. Diese hat auf ihren Sitz im Ortsbeirat verzichtet. Somit …