Buseck
Parkregeln in Verkehrsberuhigten Bereichen
Aktuell werden die Parkflächenmarkierungen in den verkehrsberuhigten Bereichen in der Gemeinde Buseck erneuert. Dies nehmen wir zum Anlass um noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) ein besonderes Parkverbot gilt. Es darf nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden– an anderen Stellen ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen untersagt. Das Parkverbot dient der Verwirklichung und Unterstützung der Funktion von …