Buseck
Öffentliche Bekanntmachung
des Beschluss über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2017 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 113 und 114 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) I. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 14.09.2023 folgenden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2017 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2017 schließt mit einer Bilanzsumme in …