Dipperz
Entlastung des Gemeindevorstands für den Jahresabschluss zum 31.12.2024
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.08.2025 den vom Fachdienst Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2024 einstimmig beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 HGO). Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung ist nach § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 22.09.2025 bis 02.10.2025 während …