Dipperz
Öffentliche Bekanntmachung
Am 15.08.2023 waren die Steuern und Abgaben für das III. Quartal 2023 fällig. Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet wurden und Bankabbuchung nicht vereinbart worden ist, werden die Zahlungspflichtigen um umgehende Zahlung gebeten. Die Beitreibung der Rückstände beginnt am 22. August 2023. Die an diesem Tage nicht eingegangenen Beträge werden nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eingezogen. Gleichzeitig fallen den Pflichtigen der gesetzliche Säumniszuschlag und …