Übermittlungssperren
Um zu vermeiden, dass öffentliche Vereinigungen wie öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien, Adressbuchverlage etc. Zugriff auf Ihre nach dem Meldegesetz gespeicherten Daten nehmen, haben Sie die Möglichkeit eine Übermittlungssperre für Ihre Daten in Ihrer zuständigen Pass- und Meldebehörde eintragen zu lassen. Dies kann in Form eines Widerspruchs schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist nur einmal …