Lohra
Öffentliche Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulanfänger in den Grundschulen des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Gemäß § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 30.06.2017 (GVBl. S. 150), beginnt für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30.06.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, am 01.08.2027 die Schulpflicht. Unterrichtsbeginn ist Montag, der 09.08.2027. Die Erziehungsberechtigten werden von der zuständigen Grundschule über die weitere Terminplanung und den Ablauf des Anmeldeverfahrens informiert. Bei der Anmeldung erfolgt eine …