Lohra
Amtliche Bekanntmachung Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag: Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU lfd. Nr. 4, Herr Werner Waßmuth hat zum 29. April 2026 auf sein Mandat verzichtet. Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die …