Ober-Mörlen
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - hier: Änderung der Verkehrsführung in der Hintergasse
- hier: Änderung der Verkehrsführung in der Hintergasse Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung erlassen: Die Hintergasse wird wegen der Aufstellung eines Krans in der Zeit vom 20.07. bis 24.07.2026 in Höhe der Hausnummer 13 voll gesperrt. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird für diesen Zeitraum aufgehoben. Der Anliegerverkehr ist von beiden …