Ober-Mörlen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 900.000 Euro gemäß …