Ober-Mörlen
Änderung der Richtlinien für Vereinsförderung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer 22. Sitzung am 15.06.2023 beschlossen, dass zur Honorierung des Ehrenamtes die Vereinsförderung im Bereich Jugendarbeit angehoben wird. Ab diesem Jahr werden zur Förderung der Jugendarbeit in Sporttreibenden Vereinen genauso wie in Nicht-Sporttreibenden Vereinen für jedes aktive Mitglied bis zum Alter von 18 Jahren auf einen Betrag von 11,- € festgesetzt.