Ober-Mörlen
Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen gefasst. Die Vorschlagliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05. bis 30.05.2023 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 2, zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der unterzeichneten Behörde …